Wissenswertes

Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport (Verhaltenskodex)

  1. Der Reitbetrieb muss von respektvollem Umgang miteinander geprägt sein. Unabhängig von Ausbildungsstand, sportlichem Erfolg, Reitweise, eingesetzter Pferderasse und materiellen Möglichkeiten verdient jeder Pferdesportler die gleiche Achtung und Wertschätzung.

 

  1. Jeder Pferdesportler ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzung mit einem Reiterkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildung und Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die „ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ zu erkennen sind.

 

  1. Erfolg und Misserfolg im Sport hängen ursächlich von reiterlichen Qualitäten ab. Die (selbst-) kritische und aufmunternde Auseinandersetzung mit der Leistung des Einzelnen oder einer Gruppe ist ehrlicher und wirkungsvoller, als die Fehlerquelle in der Eignung des Pferdes zu suchen.

 

  1. Der Ausbilder muss in pädagogisch einwandfreiem Unterricht fachlich fundiert und motivierend fördern und zugleich Persönlichkeitsentwicklung, eigenverantwortliches Handeln und soziales Verhalten der ihm anvertrauten Schüler fördern. Er soll jederzeit Vorbild sein, ist in höchstem Maße dem Horsemanship verpflichtet und lehnt alle Formen der verbotenen Leistungsbeeinflussung ab.

 

  1. Der Reitschüler bringt dem Reitlehrer denselben Respekt entgegen, den er von ihm erwartet oder bekommt. Ein offenes Gespräch über Ängste und Überforderung hilft mehr als eine emotionale Diskussion in der Reitbahn.

 

  1. Eltern der Reitschüler bzw. Voltigierer sollen motivierend auf ihre Kinder einwirken und die Erwartungen an die sportliche Entwicklung den realen Gegebenheiten  anpassen. Übertriebener Ehrgeiz der Eltern fördert Kinder und Jungendliche nicht.

 

  1. Der Pferdesportler vertraut dem Stallbetreiber und dessen Personal sein Pferd an und erwartet eine gute Behandlung sowie eine den Bedürfnissen des Pferdes angepasste Haltung. Die erbrachte Dienstleistung des Betriebes insgesamt, wie des einzelnen Mitarbeiters, muss anerkannt und honoriert werden. Eventuelle Missstände sind sachlich zu diskutieren und zu beheben.

 

  1. Der Turnierrichter muss eine Leistung vorurteilsfrei und auf der Basis seiner fachlichen Qualitäten bewerten und darf sich nie dem Verdacht der Befangenheit aussetzten.

 

  1. Der Turniersportler hat den Urteilsspruch des Richters im beurteilenden Richtverfahren zu akzeptieren.  Bleibt eine Entscheidung unverständlich, ist das klärende Gespräch mit dem Richter das einzige faire Mittel. Polemik in der Öffentlichkeit diskreditiert die Beteiligten und verstößt gegen die Grundregeln des Sports.

 

  1. Der Betreiber eines Handelsstalls bzw. der Pferdeverkäufer muss über die gesetzlichen Vorschriften hinaus im Pferdeverkauf verantwortungsvoll handeln und die Vermittlung eines Pferdes am Ausbildungsstand von Pferd und Käufer sowie an der beabsichtigten Nutzung des Pferdes ausrichten.

 

  1. Der Funktionär im Pferdesport muss sich seiner Vorbildfunktion und besonderen Verantwortung für den Sport- und Freizeitpartner Pferd bewusst sein. Er ist nicht nur für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Reitstalls, Verbandes, Turniers o.Ä. zuständig, sondern hat zugleich als Ansprechpartner für Politik, Landwirtschaft und Wirtschaft die Interessen der Pferdesportler und Züchter wahrzunehmen und zu vertreten.

 

  1. Jeder Pferdesportler ist Nutznießer der vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten innerhalb seines Sportes. All jene, die sich ehren- oder hauptamtlich für die langfristige Sicherung des Pferdesports als Breitensport in Natur und Umwelt sowie als Leistungssport einsetzten, verdienen Anerkennung und Unterstützung.

Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)

Mit dem Erwerb des Reitabzeichens Kl. IV/RA 5 besteht die Möglichkeit, eine FN-Jahresturnierlizenz (Reitausweis) zu beantragen und an Leistungsprüfungen auf Turnieren teilzunehmen. Jedoch ist auch ohne FN-Jahresturnierlizenz eine Turnierteilnahme – nur in breitensportlichen Wettbewerben nach WBO (Wettbewerbs-Ordnung für den Breitensport) – möglich. Da Turniere (Pferdeleistungsschauen (PLS)) nach den Regeln der LPO in der jeweils gültigen Fassung ausgetragen werden, muss man sich mit den Vorschriften der LPO vertraut machen. Die LPO enthält Bestimmungen, die für die Durchführung von Leistungsprüfungen (LP) erforderlich sind. Die Bestimmungen für breitensportliche WB und Reiter-WB sind in der WBO der FN niedergelegt. Im Übrigen gelten in der WBO die allgemeinen Bestimmungen und die Rechtsordnung der LPO (Ausnahmeregelungen möglich).

 

Gliederung

Die LPO ist in vier Teile gegliedert:

  • Teil A – Allgemeine Bestimmungen, u.a.
  • Grundbestimmungen – Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport
  • Ausschreibungen, Nennungen, Ergebnisse
  • Durchführung und Beaufsichtigung von LP
  • Teilnahmeberechtigung dser Pferde und Reiter
  • Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden

 

  • Teil B – Besondere Bestimmungen

 

  • Teil C – Rechtsordnung (mit dem Auszug aus dem Tierschutzgesetz), u.a.
  • Allgemeine Bestimmungen.
  • Einsprüche,
  • Ordnungsmaßnahmen

und die ethischen Grundsätze sowie der Verhaltenskodex

 

  • Teil D – Durchführungsbestimmungen zu einzelnen Paragrafen der Teile A und B, u.a.
  • Leistungsklassenkriterien und Dopingbestimmungen
  • Freispring-LP
  • Beschaffenheit von Hindernismaterial

 

Die in den besonderen Bestimmungen aufgeführten Prüfungsarten sind nach Farben sortiert:

  • Grün        =          Distanzreiten/-fahren, Wettkampfbestimmungen für                         klassisch-barocke Reiterei, IPZV, EWU und IGV
  • Rot           =          Voltigierprüfungen
  • Grau         =          Bais- und AufbauPrüfungen
  • Blau         =          Dressurprüfungen
  • Rosa        =          Springprüfungen
  • Gelb         =          Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen
  • Braun      =          Fahrprüfungen
  • Grau         =          Kombinierte Prüfungen

 

Ebenso ist das Aufgabenheft der FN Bestandteil der LPO (Anforderungen und Kriterien im deutschen Turniersport gem. LPO)

Der Sitz des Reiters

Der richtige Sitz ist Grundlage jeder Reiterlichen Einwirkung. Der Reiter muss Gleichgewicht (Balance) und die Losgelassenheit auf dem Pferd erlangen, um durch geschmeidiges und zwangloses Sitzen mit den Bewegungen des Pferdes mitzuschwingen, ohne sich dabei festzuklammern oder zu verkrampfen.

Es werden folgende Sitzarten unterschieden:

Der Dressursitz (Grundsitz)

Der leichte Sitz

 

Je nach Situation gibt es in den verschiedenen Sitzarten unterschiedliche be- und entlastende Sitzformen. Im Dressursitz wird der Pferderücken vermehrt belastet, im leichten Sitz und im Rennsitz wird der Pferderücken vorwiegend entlastet. Es ist eine lange und systematische Ausbildung notwendig, um in der jeweiligen Sitzart die genaue Anpassung an Tempo und Schwerpunktverlagerung des Pferdes zu erreichen. Auch dieses Tempo-  und Rhythmusgefühl kann am Besten im Gelände geschult werden.

 

Der Dressursitz (Grundsitz)

Ist die Basis aller Sitzformen. Der Grundsitz wird in der dressurmäßigen Arbeit und Ausbildung von Pferd und Reiter angewandt. In der Vorbereitung für das Springen und das Geländereiten wird er daher auch mit verkürzten Bügeln eingesetzt.

Der Dressursitz wird geringfügig durch den Körperbau des Reiters sowie die Größe und Rippenwölbung des Pferdes variiert. Dr Reiter sitzt aufrecht im Sattel, sodass ein Ohr über Schulter und Hüftgelenk gefälltes Lot auf das Fußgelenk trifft (kurz: Schulter – Hüfte – Absatz).

Beschreibung:

Das Gesäß ruht mit unverkrampften Muskeln im tiefsten Punkt des Sattels (gleichmäßige Verteilung der Körpers auf beide Gesäßhälften und innere Oberschenkelmuskulatur).Fehlerhaft: Anspannen der Gesäß- und Oberschenkelmuskulatur -> Reiter sitzt „über dem Pferd“.

Die Oberschenkel sind leicht nach innen geneigt, sodass das Knie in leichter Winkelung flach am Sattel bleibt und so tief wie möglich liegt (ermöglicht gutes Umfassen des Pferdes, bringt den Reiter tiefer in den Sattel und damit näher an das Pferd).

Fehlerhaft: Verdrehen des Oberschenkels nach außen -> hohles oder offenes Knie -> sicherer Sitz nicht mehr möglich ; übertrieben einwärts gedrehter Oberschenkel mit starr angepresstem Knie -> Unterschenkel wird vom Pferd abgeschoben (keine Einwirkung), Losgelassenheit des Reiters beeinträchtigt ; zu lange Bügel -> Spaltsitz ; zu kurze Bügel -> Stuhlsitz

Die Unterschenkel werden vom Knie aus so weit zurückgenommen, dass Schulter – Hüfte – Absatz eine senkrechte Linie bilden (Unterschenkel geringfügig hinter dem Sattelgurt).

Fehlerhaft: klopfender, unruhiger Unterschenkel -> Einwirkung beeinträchtigt („Pferd ist abgestumpft am Schenkel“).

In der Bewegung federt das Fußgelenk etwas nach unten durch. Der Absatz wird dadurch zum tiefsten Punkt des Reiters, die Füße sind annähernd parallel zum Pferdeleib gerichtet.

Fehlerhaft: krampfhaftes Eindrehen der Fußspitzen, Verdrehen nach außen, hochgezogener Absatz, bewusstes Herabdrücken des Absatzes.

Der Reiter sitzt mit aufrechtem Oberkörper – bei leicht zurückgenommenen Schulterblättern – ungezwungen in der Mitte des Sattels. Die Wirbelsäule wird in ihrer natürlichen, doppelten S-Form belassen, die Schultern natürlich fallen lassen.Fehlerhaft: runder Rücken, Durchbiegen der Wirbelsäule (Hohlkreuz) -> Sitz steif, Mängel in der Einwirkung ; seitliches Einknicken in der Hüfte -> besonders in Wendungen und Seitengängen ; hochgezogene Schultern ; aufwendige Bewegungen -> falsch verstandene treibende Einwirkung.

Der Kopf wird frei und aufrecht getragen. Der Blick ist geradeaus über die Pferdeohren gerichtet.

Fehlerhaft: vorgestrecktes oder angezogenes Kinn -> Beeinträchtigung der Elastizität des Oberkörpers, damit auch das Mitschwingens in der Mittelpositur.

Die Oberarme hängen aus den Schultern unverkrampft herab (ohne angedrückt zu werden) und sind etwas vor der Senkrechten. Die Ellenbogen liegen locker am Leib an, Unterarm – Zügel – Pferdemaul bilden eine gerade Linie.

Fehlerhaft: Anklemmen der Ellbogen -> Hochziehen der Schultern und starre Handhaltung ; Abspreizen der Ellbogen -> beeinträchtigt Geschmeidigkeit im Sitz und Zügelführung.

Die Hände sind unverkrampft zur Faust geschlossen. Sie werden aufrecht getragen, weil nur aus dieser Haltung heraus feine Zügelhilfen aus dem Handgelenk möglich sind. Die mäßig gekrümmten Daumen liegen dachförmig auf den Zügelenden.

Fehlerhaft: zu hohe, verdeckte und offene Fäuste, durchgedrücktes Handgelenk -> ungenügende Zügelhilfen

 

Das Mitschwingen in der Mittelpositur

Das Becken (die Mittelpositur) des Reiters ist das Bewegungszentrum, das mit der Bewegung des Pferderückens nach vorne mitschwingt und sie auffängt, sodass der Oberkörper losgelassen, gerade und ruhig bleibt.

Der Reiter sitzt dann gestreckt, ohne zu verkrampfen. Dabei ist der Oberkörper so weit gespannt, dass einerseits seine Haltung sicher, andererseits aber das elastische Mitschwingen mit der Pferdebewegung möglich ist. Dieses elastische, sich dem jeweiligen Bewegungsablauf des Pferdes anpassende Gesamtspannung des Oberkörpers ist gemeint, wenn von „Kreuz anspannen“ gesprochen wird.

Dabei wird die Rumpfmuskulatur des Reiters mehr oder weniger automatisch an- und abgespannt (ermöglicht Kippbewegung des Beckens) beim Heben und Senken des Pferderückens in der Bewegung:

- Pferderücken hebt sich -> Anspannen der Rumpfmuskulatur

- Pferderücken senkt sich -> Abspannen der Rückenmuskulatur

Oberkörper zu weit zurück, zu weit vorgestreckter Unterschenkel, hohe rückwärts wirkende Hand, unrhythmisches Anreiten des Sprunges, unelastische Mittelpositur.

Fehlerhaft: die Bewegung des schwingenden Pferderückens setzt sich sichtbar durch die ganze Wirbelsäule des Reiters fort und endet erst im Genick -> unruhiger Oberkörper und ein nach vorne geneigter, wackelnder Kopf ; übertriebenes Mitgehen in der Mittelpositur (besonders im Schritt und Galopp) -> Reiter sitzt gegen die Bewegung und beeinträchtigt so die Rückentätigkeit und den Takt des Pferdes.

 

Der leichte Sitz

Hat ein großes Anwendungsgebiet. Der Reiter entlastet den Pferderücken und geht geschmeidig mit den Bewegungen des Pferdes mit unter weitmöglicher Beibehaltung der dressurmäßigen Einwirkung wie z.B. beim Springen, beim Reiten im Gelände und beim Reiten junger Pferde. Je nach Situation und Grad der Entlastung ergeben sich auch andere Bezeichnungen für den leichten Sitz, z.B. Remontesitz, Entlastungssitz, Springsitz und Geländesitz.

Der leichte Sitz wird im Springsattel oder auch Vielseitigkeitssattel geritten, die durch die Form und die vorgeschobenen Pauschen eine korrekte Ausführung ermöglichen. Der Bügel ist im Vergleich zum Dressursitz deutlich kürzer, das Maß der Verkürzung individuell bedingt und zweckgebunden (Spring- und Geländereiten ca. 4-5 Löcher kürzer, beim Reiten junger Pferde 2 Löcher kürzer)

 

Sitzfehler

Sind alle Abweichungen von der korrekten äußeren Form. Viele Sitzfehler entstehen aufgrund mangelnder Losgelassenheit des Reiters. Neben der allgemeinen Verkrampfung der Muskulatur und der dadurch entstehenden Unruhe und Unsicherheit sind Stuhlsitz, Spaltsitz und Einknicken in der Hüfte die häufigsten Sitzfehler im Grundsitz.

Stuhlsitz = das Gesäß des Reiters ruht zu weit auf dem hinteren Teil des Sattels, Oberschenkel und Knie werden hochgezogen, Gesäßmuskeln sind angespannt (Ursache: Bügel meist zu kurz, tiefster Punkt des Sattes zu weit hinten) -> ungenügende Einwirkungsmöglichkeit

Spaltsitz = Belastung zu sehr auf den Oberschenkeln und der Leiste, beide Gesäßknochen sind entlastet, die Unterschenkel rutschen nach hinten, Hohlkreuzhaltung (Ursache: Bügel meist zu lang, tiefster Punkt des Sattels zu weit vorn) -> Fehlende Balance

 

Die häufigsten Fehler im leichten Sitz und im Reiten über Hindernisse liegen in einem zu geringen oder zu starken Eingehen in die Bewegung bzw. in der ungenügenden Balance und entsprechenden Schwerpunktverlagerung.

Reiter ist vor der Bewegung = Bügel zu lang, Unterschenkel zu weit zurück, hochgezogener Absatz, Gesäß zu hoch über dem Sattel, Aufgeben der Verbindung zum Pferdemaul vor dem Sprung, unrhythmisches Anreiten.

Reiter ist hinter der Bewegung = Oberkörper zu weit zurück, zu weit vorgestreckter Unterschenkel, hohe rückwärts wirkende Hand, unrhythmisches Anreiten des Sprunges, unelastische Mittelpositur.

Bahnregeln

Jeder Reiter sollte die Bahnregeln kennen, um ein ordnungsgemäßes und gefahrloses Reiten sicherzustellen.

 

Dazu gibt es folgende Regeln zu beachten:

 

  1. Bei Betreten oder Verlassen der Bahn ist „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „Ist rei“ abzuwarten.

  2. Während der für Ausbildungsstunden festgelegten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.

  3. Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte eines Zirkels.

  4. Wenn sich mehrere Reiter in der Bahn befinden, ist im Schritt und im Halten der Hufschlag ca. 2mtr. Freizuhalten. Ganze Bahn hat gegenüber dem Zirkel Vorrecht.

  5. Wenn auf beiden Händen geritten wird (bis zu 4 Reiter), muss immer genügend Sicherheitsabstand und Zwischenraum gehalten werden. Entgegenkommenden Reitern ist nach rechts auszuweichen.

  6. Wenn junge oder ängstliche Pferde in der Bahn sind, sollte immer auf einer Hand geritten werden.

  7. Befinden sich mehr als 4 Reiter in der Bahn, wird der Handwechsel etwa alle 5 Min. durch den Bahnältesten bzw. Ausbilder angegeben.

  8. Longieren ist nur gestattet, wenn alle in der Bahn befindlichen Reiter damit einverstanden sind.

  9. Springen ist nur gestattet, wenn alle in der bahn befindlichen Reiter damit einverstanden sind.

  10. Gebrauchtes Hindernismaterial, Bodenricks, Longen, Peitschen usw. sind nach Gebrauch stets

  11. Während der Voltigierstunden ist ein Reiten in der halle nicht gestattet.

Die ethischen Grundsätze und ihre Bedeutung

1. Pferde brauchen Menschen

Pferde sind auf uns Menschen angewiesen. Wir Pferdefreunde tragen die Verantwortung dafür, dass es jedem einzelen Pferd gut    geht.

 

2. Pferde müssen richtig versorgt werden​

Pferde brauchen Wasser und futter, Licht und Luft, viel Bewegung und Kontakt zu anderen Pferden. Wir Pferdefreunde sorgen dafür, dass es jedem Pferd gut geht.

 

3. Die Gesundheit geht vor​

Gesundheit und Zufriedenheit des Pferdes sind wichtiger als Erfolge um jeden Preis. Uns Pferdefreunden geht das Wohl jedes einzelnen Pferdes vor.

 

4. Alle Pferde sind wertvoll​

Alle Pferde verdienen Pflege und Zuneigung, egal ob jung oder alt, Weidepony oder Turnierpferd, Zuchthengst oder ausgedientes Schulpferd. Wir Pferdefreunde wissen, dass alle Pferde gleich gut behandelt werden müssen.

 

5. Pferde und Menschen haben eine lange gemeinsame Geschichte​

Zwischen Pferden und Menschen besteht seit Tausenden von Jahren eine enge Verbindung. Wir Pferdefreunde sind bereit, vom enormen Wissen früherer Zeiten und fremder Kulturen über Pferde zu lernen.

 

6. Pferde sind gute Lehrer​

Pferde spüren Ungeduld und Unbeherrschtheit. Sie belohnen Freundlichkeit und Geduld. Wir Pferdefreunde lernen gern von unseren Pferden.

 

7. Pferde und Menschen müssen miteinander lernen​

Pferde und Menschen brauchen für den gemeinsamen Sport eine gute Ausbildung, die nie aufhört. Das wichtigste Ziel für uns Pferdefreunde ist die harmonische Verständigung mit dem Pferd.

 

8. Leistungen dürfen nicht erzwungen werden​

Pferde verfügen über unterschiedliches Talent und Leistungsvermögen. Wir Pferdefreunde respektieren die natürlichen Grenzen eines Pferdes und beeinflussen seine Leistungsfähigkeit nicht durch Gewalt, Zwang und Medikamente.

 

9. Pferde haben ein Recht auf ein würdiges Lebensende​

Pferde haben ein kürzeres Leben als Menschen. Auch am Lebensende lassen wir Pferdefreunde unser Pferd nicht im Stich und ersparen ihm unnötige Angst, Schmerzen und Qualen.

Hilfengebung

Als Hilfen bezeichnet man beim Reiten die Einwirkungen des Reiters auf sein Pferd. Man unterscheidet dabei zwischen Gewichts-, Schenkel- und Zügelhilfen. Hierbei sind die Hilfen nicht als einzelne Kommandos zu verstehen, sondern als Einwirkungen, die im Zusammenspiel die Haltung und den Bewegungsablauf des Pferdes beeinflussen. Voraussetzung für eine korrekte Hilfengebung ist der ruhige, sichere und unverkrampfte Sitz. Je besser Reiter und Pferd ausgebildet sind, desto feiner und unauffälliger sind die Hilfen. Als Grundsatz für alle Reitweisen gilt: Keine Hilfe darf den Beginn ihrer Wirkung überdauern. Von der Wirkung her unterscheidet man hauptsächlich die treibenden („vortreibenden“) und die „verhaltenen“ Hilfen, die man allerdings noch weiter differenzieren kann.

 

Gewichtshilfe

- beidseitig-belastend 

Immer dann eingesetzt​, wenn die Hinterhand des Pferdes vermehrt aktiviert werden soll, wie z.B. bei halben und ganzen Paraden (Zusammenwirken der Hilfen - nicht nur Zügelhilfen) und bei Übergängen. Beide Schenkel liegen am Gurt. Aus der natürlichen, aufrechten Haltung des Oberkörpers heraus wird die beidseitig und einseitig belastende Gewichtshilfe bei leicht angespanntem Kreuz gegeben.

- einseitig-belastend

Immer dann eingesetzt, wenn das Pferd gebogen oder gestellt werden soll oder beim Angaloppieren. Zudem ist die Hilfe eine wichtige Unterstützung der Schenkel- und Zügelhilfen. Der Reiter verlagert sein Gewicht etwas mehr auf den inneren Gesäßknochen, wobei er nicht in der Hüfte einknicken darf, sondern den Bügel auf der jeweiligen Seite vermehrt austreten soll.

- enlastende

Wird angewandt, wenn Rücken und Hinterhand des Pferdes entlastend werden sollen, in der dressurmäßigen Arbeit z.B. beim Anreiten junger Pferde, beim Lösen und bei den ersten Übungen des Rückwärtsrichtens. (Gewichtsverlagerung leicht auf die Oberschenkel und die Steigbügel, das Gesäß bleibt im Sattel, während der Oberkörper leicht vor die Senkrechte genommen wird).

 

Schenkelhilfen​

Veranlasst die Bewegung des Pferdes und erhält sie aufrecht --> Schenkel wirkt treibend

- vorwärts treibend​

Treibt das Pferd in allen Gangarten gleichmäßig vor. Die Schenkel des Reiters liegen dabei dicht hinter dem Gurt und treiben durch leichten Druck auf beiden Seiten das Pferd vorwärts.

- vorwärts-seitwärts treibend​

Wird z.B. beim Schenkelweichen benötigt. Der Schenkel des Reiters liegt dabei eine Handbreit hinter dem Gurt, der Absatz darf nicht hochgezogen werden. Der vorwärts-seitwärts treibende Schenkel wird dann eingesetzt, wenn das jeweilige Hinterbein des Pferdes abfußt.

- verwahrend​

wird immer als Gegenüber der vorwärts oder vorwärts-seitwärts treibenden Schenkelhilfen eingesetzt und verhindert das Ausweichen der Hinterhand des Pferdes. Der verwahrende Schenkel liegt etwa in der gleichen Position wie der vorwärts-seitwärts treibende Schenkel, wird aber weniger aktiv eingesetzt.

 

Zügelhilfen​

Für den Einsatz der Zügelhilfen sind zwei Grundsätze besonders wichtig:

--> Zügelhilfen dürfen nur in Verbindung mit Gewichts- und Schenkelhilfen gegeben werden.

--> Nur bei einem durchlässigen Pferd können die Zügelhilfen über Maul, Genick, Hals und Rücken bis auf die Hinterhand wirken.

- annehmend​

Wird gegeben, indem je nach notwendiger Intensität die Zügelfaust für einen kurzen Moment vermehrt geschlossen oder, entsprechend stärker, das Handgelenk etwas nach innen eingedreht wird.

- nachgebend​

Entweder nach der annehmenden Zügelhilfe durch Zurückgehen der Hände in die Grundhaltung oder aus der Grundhaltung heraus durch leichtes Öffnen und Vorgehen der Zügelfaust.

Nachgebende und annehmende Zügelhilfen müssen immer im Zusammenhang gegeben werden.

Sie werden immer aus dem Handgelenk heraus gegeben und in Verbindung mit den entsprechenden Gewichts- und Schenkelhilfen angewandt, z.B. bei halben und ganzen Paraden, zur Verbesserung der Selbsthaltung und Anlehnung, zur Vorbereitung auf eine neue Lektion, immer, wenn das Pferd gestellt oder gebogen wird.

- durchhaltend​

Wird eingesetzt, wenn das Pferd gegen oder über den Zügel geht. Die Hände bleiben in Grundhaltung fest geschlossen und halten den vermehrten Druck des Pferdes auf das Gebiss aus, solange, bis das Pferd sich am Zügel abstößt und leicht in der Hand wird bei gleichzeitigem "Kreuzanspannen" und treibenden Schenkelhilfen.

- verwahrend​

Ergänzt bei jedem Stellen oder Biegen des Pferdes den annehmenden (stellunggebenden) inneren Zügel.

- seitwärts weisend​

Weist dem Pferd bei Wendungen die Richtung (insbesondere bei jüngeren Pferden und beim Erlernen der Seitengänge hilfreich). Die richtungsweisende Hand wird etwas vom Hals des Pferdes in die Richtung geführt, in die das Pferd gehen soll. Damit ist in der Regel eine annehmende Zügelhilfe verbunden, der eine nachgebende Zügelhilfe folgen muss.

Die Hand bestimmt zusammen mit den treibenden Hilfen den Rahmen, in dem sich das Pferd bewegen soll. Die Zügelhilfen dürfen niemals aktiv und allein das Nachgeben des Pferdes im Genick erzwingen wollen.

Das Pferd, das in williger Anlehnung geht und eine sichere und weiche Verbindung zwischen Hand und Pferdemaul zulässt, "steht am Zügel".

Ein Pferd geht am langen Zügel, wenn es den Hals natürlich trägt und eine stete Verbindung zur Reiterhand hat. Eine leichte Genickkontrolle bleibt erhalten.

Ein Pferd geht mit hingegebenem Zügel, wenn keine Verbindung mehr zwischen Reiterhand und Pferdemaul besteht. Der Zügel wird an der Schnalle angefasst.

 

Hilfsmittel​

Zur besseren Verständigung zwischen Reiter und Pferd und zur Unterstützung der Hilfengebung können vom Reiter Hilfsmittel, und zwar

- die Stimme,​

- die Reitgerte,

- die Sporen

eingesetzt werden.

Die Stimme​ ​ist in erster Linie ein Hilfsmittel, um das Vertrauen des Pferdes zu erhöhen und beim Anreiten junger Pferde unentbehrlich.

Die Reitgerte ​wird angewandt, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen; in der dressurmäßigen Arbeit dient sie auch dazu, die Tätigkeit der Hinterhand zu verbessern. (Dressurgerte max. 1,20 mtr. lang, Springgerte ca. 75 cm mit Schlag)

Die Sporen​ werden benutzt, um feinere Schenkelhilfen zu ermöglichen (kurz und präzise, nicht ständig und damit abstumpfend).

Voraussetzung: Der Reiter kann seine Schenkelhilfen bewusst und unabhängig vom Sitz geben.

Die Skala der Ausbildung

Die Skala der Ausbildung lautet: "Takt, Losgelassenheit, Anlehnung, Schwung, Geraderichten, Versammlung". Jeder Teil ist im Wechselspiel voneinander abhängig. Ziel der Ausbildung ist eine systematische Gymnastizierung des Pferdes. Das Pferd soll sowohl in körperlicher als auch in psychischer Hinsicht zur vollen Entfaltung seiner natürlichen Möglichkeiten gebracht werden. Diese Gründsätze gelten übrigens nicht nur für Dressurpferde.
„In den Richtlinien für Reiten und Fahren, Grundausbildung für Reiter und Pferd“, herausgegeben von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist zu lesen:
“Die Kriterien der Ausbildungsskala müssen von jedem Pferd, unabhängig von seinem Verwendungszweck, erfüllt werden, um gehorsam, zwanglos und harmonisch auf die Hilfen des Reiters zu reagieren.“
Diese Grundsätze gelten für junge, aber auch für bereits ausgebildete Pferde. Jeder Reiter sollte die Skala der Ausbildung beim täglichen Training im Kopf haben. Wenn es zum Beispiel Probleme mit der Anlehnung gibt, heißt es die ersten Bausteine der Ausbildungsskala wieder verstärkt herauszuarbeiten. Bei Taktfehlern hilft vielleicht Arbeit im Gelände, damit das Pferd wieder zu seinem „reinen Gang“ zurückfindet. Durch Stangenarbeit kann die Losgelassenheit des Pferdes verbessert werden.
Schließlich hat die gesamte Ausbildung des Pferdes ein Ziel: die Durchlässigkeit. 

In den „Richtlinien für Reiten und Fahren“ der FN steht dazu:
“Die im Laufe der richtigen Ausbildung erzielte Durchlässigkeit erleichtert dem Pferd den Gehorsam, macht es geschickter und für den Reiter angenehm. Dies gilt für alle Pferde, nicht nur im Turniersport, sondern bei jedem Einsatz unter dem Reiter.“

Doch nun zu den einzelnen Bausteinen der Ausbildungsskala.

Der Takt
Der Takt ist sozusagen das A und O der Ausbildung. Takt bedeutet das räumliche und zeitliche Gleichmaß in der drei Grundgangarten, also Schritt, Trab und Galopp. Dabei muss der Takt nicht nur auf geraden Linien, sondern auch in Wendungen erhalten bleiben.

Die Losgelassenheit
Die Losgelassenheit ist die Voraussetzung für jede weitere Ausbildung. Das Pferd solle physisch und psychisch entspannt sein und freudig mitarbeiten. Die Merkmale für eine solche Losgelassenheit sind:
- ein zufriedener Gesichtsausdruck (Auge, Ohrenspiel)
- ein gleichmäßig schwingender Rücken
- ein geschlossenes, kauendes Maul
- der getragene, mit der Bewegung pendelnde Schweif
- das Abschnauben des Pferdes als Zeichen innerer Entspannung

Die Anlehnung
Jeder fortgeschrittene Reiter möchte sein Pferd „durch`s Genick reiten“. Aber was heißt das eigentlich? Nach der Skala der Ausbildung soll das Pferd in Anlehnung gehen. Dies bedeutet eine weich-federnde Verbindung zwischen Reiterhand und Pferdmaul. Diese Anlehnung entsteht von selbst, wenn das Pferd taktmäßig und losgelassen vorwärts geht. Der Reiter treibt also sein Pferd nach vorne und das Pferd sucht die Verbindung zur Reiterhand, indem es an das Gebiss herantritt.
Um eine solche vertrauensvolle Verbindung zum Pferdemaul herstellen zu können, muss der Reiter über eine feine, einfühlsame Hand verfügen. Viele Reiter machen den Fehler, zu stark mit der Hand einzuwirken. Sie wollen den Kopf des Pferdes nach unten ziehen. Damit wird aber genau das Gegenteil bewirkt. Denn dieses „Rückwärtsreiten“ wirkt sich nachteilig auf die Aktivität des Hinterbeins und auf die Losgelassenheit aus. Die Folge: viele Pferde legen sich aus das Gebiss, stecken die Zunge heraus oder entziehen sich ganz der Handeinwirkung, indem sie mit dem Kopf schlagen.

Schwung
Ein Pferd entwickelt den Schwung aus der Hinterhand. Dazu muss es energisch abfußen, und in der Schwebephase mit seinen Gliedmaßen gut nach vorne durchschwingen. Dabei muss das Pferd losgelassen und mit federnd schwingendem Rücken und einer weichen, korrekten Anlehnung gehen. Der Reiter hat dabei ein angenehmes Sitzgefühl. Er fühlt den Impuls aus der Hinterhand und wird vom Pferd regelrecht „mitgenommen“.

Geraderichten
Das Geraderichten des Pferdes ist ein besonders schwere und wichtige Aufgabe. Geraderichten bedeutet, dass die Vorder- und Hinterbeine sich auf dem Hufschlag befinden müssen. Jedes Pferd ist von Natur aus schief, das heißt die Hinterbeine drängen auf den zweiten Hufschlag. Der Reiter bemerkt diese natürliche Schiefe daran, dass sich ein Pferd auf einer Hand besser als auf der anderen arbeiten lässt. Bei den meisten Pferden ist die linke Hand die „Schokoladenseite“. Das Pferd wird geradegerichtet, indem es häufig auf beiden Händen auf gebogenen Linien geritten wird. Denn auch auf dem Zirkel müssen Vorder- und Hinterbeine auf einem Hufschlag bleiben. Für den Reiter ist dabei der Gedanke an eine Banane ganz hilfreich.
Karin Lührs-Kunert schreibt in ihrem Buch: „ 111 Lösungswege für das Reiten“ (FN-Verlag) dazu: „Vor dem Hintergrund dieses Bildes tut man so, als ob man die Vorhand und die Hinterhand in die Bahn nimmt, die Mittelhand aber nach außen treibt. Dies geschieht unter vermehrten Einsatz des inneren Schenkels.“

Versammlung
Die Versammlung steht am Ende der Skala der Ausbildung und ist ihr höchstes Ziel. In der Versammlung übernehmen die Hinterbeine bei stärker gebeugten Hanken (Hüft- und Kniegelenke) vermehrt die Last und treten weiter unter den Schwerpunkt. Das hat zur Folge, dass die Vorderbeine freier werden. Der Reiter und auch der Betrachter bekommt dadurch das Gefühl, dass das Pferd bergauf geht. Vom Körperbau her geht ein Pferd mehr auf der Vorhand, das heißt bergab. Dies ist auf Dauer für die vorderen Gliedmaßen zu belastend. Deshalb ist es auch für die Gesunderhaltung wichtig, bei jedem Pferd ein gewisses Grad von Versammlung zu erreichen.

Das neue Reitabzeichensystem

Das Deutsche Reitabzeichen seit 2014

Zum 1. Januar 2014 wurden die alten Reit- und Motivationsabzeichen durch neue Reitabzeichen abgelöst. Eine der wesentlichen Änderungen ist, dass seit dem jedes Reitabzeichen mit jedem Alter abgelegt werden darf.

 

Reitabzeichen 10

Reiten:

  • Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln
  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Reitabzeichen 9

Reiten:

  • Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
  • Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Reitabzeichen 8

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
  • Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Reitabzeichen 7

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
  • Station 2
    Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Reitabzeichen 6

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde,  Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung,

    Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Reitabzeichen 5

Das Reitabzeichen 5 entspricht dem früheren DRA Klasse IV.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
  • Hilfszügel sind zugelassen
  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
  • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 

Reitabzeichen 4

Das Reitabzeichen 4 entspricht dem früheren DRA Klasse III.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird;
  • Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen

  • a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 

Reitabzeichen 3

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft,
    einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

  • Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen
  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L
  • Station 2: Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
  • Station 3: Trainingslehre (Kondition, Koordination)

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 

Reitabzeichen 2

Das Reitabzeichen 2 entspricht dem früheren DRA Klasse II.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft,
    einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

  • Stilspringprüfung Klasse L** mit Standardanforderungen
  • Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgliech unabhängig erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare
  • Station 3: Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

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Friesischer Zucht-, Reit- und Fahrverein